BAY Blocker 65 cm Schlagpolster mit Stiel Griff Box Sticks Blockierer Boxen Softstick Schaumstoff Sc

Preis
Normaler Preis CHF 94.00
Normaler Preis CHF 119.00 Sonderpreis CHF 94.00
CHF 25 günstiger
/
  • Kostenlose Lieferung innerhalb der Schweiz
  • 3-5 Tage Lieferzeit
  • Kauf auf Rechnung möglich
  • 14 Tage Rückgabegarantie mit kostenloser Retoure
  • Auf Lager
  • Nachbestellt, bald verfügbar
inkl. MwSt.

Marke: BAY

Eigenschaften:

  • The Blocker Schaumstock Stock mit Polsterung 65 cm schwarz. Vielseitiges Trainingsgerät: Der BAY-Sports The Blocker ist ein gepolsterter Schlagstock aus Schaumstoff – ideal für Abwehrtraining, Reaktionsübungen und Schlagtechniken im Kampfsport oder
  • Sicher & Schonend: Mit seiner weichen Schaumstoff-Polsterung und robustem Nylonüberzug bietet der Trainingsstock maximalen Schutz vor Verletzungen – perfekt für Einsteiger, Kinder und Partnerübungen.
  • Optimale Kontrolle: Der lange, gepolsterte Griff (rutschfest & komfortabel) sorgt für sicheren Halt und präzise Bewegungen – ideal zum Blocken, Schlagen und Führen des Stocks. Lieferumfang 1 Stück.
  • Flexibel Einsetzbar: Auch als Schlagpolster mit langem Stiel nutzbar – ermöglicht gezielte Treffertrainings und kontrollierte Schläge mit sicherem Abstand. Lieferumfang 1 Stück.
  • Qualität & Masse: Hochwertige Verarbeitung in klassischem Schwarz – Gesamtlänge ca. 65 cm, Polsterlänge ca. 45 cm, Durchmesser ca. 15 cm. Robust, langlebig und leicht – für intensives Training geeignet.
  • BAY Blocker 65 cm Schlagpolster mit Stiel und Griff – vielseitig nutzbar als Box Stick, Blockierer oder Softstick für Kampfsport, Boxen, Krav Maga, Lacrosse oder sogar als Basketball Blocking Pad. Der ideale Schaumstoff-Schläger für sicheres


Der Artikel ist innerhalb weniger Tage lieferbar, die Lieferzeit beträgt hierbei 3-5 Werktage.
Die Ware wird kostenlos mit der Schweizerischen Post oder DPD versendet.

Rückgabe von Ware gemäss AGB

  • Kostenlose Retouren innert 14 Tagen nach Erhalt
  • Die Gutschrift erfolgt zu 100% der Kaufsumme
  • zu Einzelheiten siehe Ziffer 8.0 und Ziffer 8.1. der AGB
Zuletzt Angesehen